Direkte Zentrumslage! Hochwertige Einzelhandelsfläche in Rostock-Stadtmitte

Stadtmitte

Lange Str. 5

Kaltmiete:
600,00 €/Monat
Nebenkosten:
142,00 €/Monat
Kaution:
1800,00 €
Fläche:
42,75 m2
Gewerbetyp:
Büro
Verfügbarkeit:
01.03.2025
Objektnr.:
01/5110.0005.4009
Anfragen

Objektbeschreibung

Klein, aber fein. Diese attraktive Gewerbefläche mit 42,75 m² befindet sich im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses mitten im Rostocker Stadtzentrum. Sie eignet sich perfekt für Einzelhändler oder Dienstleister, denn hier liegt die Fußgängermeile zwischen dem Stadthafen und der Flanier- und Einkaufsmeile „Kröpeliner Straße“. Der großzügig verglaste Eingang garantiert Ihnen maximale Sichtbarkeit und bestmögliche Präsentation. Der große Verkaufsraum bietet Ihnen genügend Platz für Ihr individuelles Konzept und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Der Raum im hinteren Bereich kann als Büro- oder Lagerfläche genutzt werden. Ein Wasseranschluss zur Einrichtung einer Pantryküche ist außerdem vorhanden.

Der Laden wird vollständig renoviert und mit PVC-Fußbodenbelag sowie einer Grundausstattung an Steckdosen übergeben.

Ausstattung

Ein großer verglaster Ladeneingang, ein Hauptverkaufsraum mit einem weiteren Raum zur individuellen Nutzung auch als Lager oder Büro, ein Wasseranschluss für eine Pantryküche, ein separater Sanitärbereich, eine Grundausstattung an Steckdosen

Lage

Zentral. Vielfältig. Komfortabel. Das Stadtzentrum von Rostock bietet Ihnen als Wohnstandort alles, was das Leben in der Stadt so interessant macht: die Bummel- und Flaniermeile auf der Kröpeliner Straße, vielfältige Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, kleine individuelle Geschäfte und abwechslungsreiche Kultur. Der Rostocker Stadthafen ist die perfekte Location für lange Spaziergänge oder gesellige Abende mit Freunden in netten Lokalen und verschiedenen Restaurants. Selbstverständlich sind öffentliche Verkehrsmittel bequem zu Fuß zu erreichen.

Energieausweis

Art: Energiebedarfsausweis
Baujahr: 1955

Die Preise sind ohne bzw. zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Energieausweis sowie die veröffentlichten Pflichtangaben aus dem Energieausweis erhält der Mietinteressent ausschließlich zur Information. Für den Energieausweis ist das GEG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.

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