Schöne Bürofläche im Zentrum von Rostock-Lichtenhagen
Mecklenburger Allee 19
- Kaltmiete:
- 615,00 €/Monat
- Nebenkosten:
- 300,00 €/Monat
- Kaution:
- 1845,00 €
- Fläche:
- 76,88 m2
- Gewerbetyp:
- Büro
- Verfügbarkeit:
- 01.05.2025
- Objektnr.:
- 01/9212.0007.4038
Objektbeschreibung
Diese sehr gut geschnittene und zugleich helle und geräumige Bürofläche befindet sich gut sichtbar mitten im Zentrum von Rostock-Lichtenhagen. Mit einer Fläche von ca. 76,88 m², fünf Räumen und drei WC bietet Ihnen dieses Objekt die beste Grundlage für eine moderne Büronutzung. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Sonnenblumenhauses verfügen neben einem praktischen Grundriss auch über eine direkte Zentrumslage im Stadtteil. Hier spielt sich das öffentliche Leben direkt vor Ihren Fenstern ab. Auch die Infrastruktur ist hervorragend: Einkaufszentrum, Apotheke, Drogerie, S-Bahn – alles fußläufig erreichbar.
Das Objekt ist aktuell vermietet und ab Mai 2025 verfügbar.
Ausstattung
Große helle Fenster, drei separate Toiletten, Telefondose für den Anschluss von Internet und Telefon, Wasseranschlüsse für die Möglichkeit einer Pantryküche, PVC-Fußboden
Lage
Der Stadtteil Rostock- Lichtenhagen befindet sich auf halbem Wege zwischen dem Rostocker Stadtzentrum und dem Warnemünder Strand. Lichtenhagen ist sehr grün und rundherum finden Sie alles, was das alltägliche Leben komfortabel macht. Schulen und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in fußläufiger Nähe. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel erreichen Sie in wenigen Gehminuten. Auf dem belebten Boulevard und im Einkaufscenter "Warnow Park" in Lütten Klein können Sie in einer Vielzahl von Geschäften bummeln und in gastronomischen Einrichtungen das bunte Leben genießen. Das GDZ-Ärztezentrum im Nachbarstadtteil Lütten Klein bietet Fachärzte und ambulante Einrichtungen für sämtliche medizinische Fachrichtungen.
Energieausweis
Art: | Energieverbrauchsausweis |
Baujahr: | 1978 |
Effizienzklasse: | D |
Die Preise sind ohne bzw. zuzüglich Mehrwertsteuer.
Der Energieausweis sowie die veröffentlichten Pflichtangaben aus dem Energieausweis erhält der Mietinteressent ausschließlich zur Information. Für den Energieausweis ist das GEG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.