Alle Informationen über unsere selbstbestimmten Wohngemeinschaften
Hier erfahren Sie im Detail, wie die Wohngemeinschaft funktioniert – von Alltag und Organisation bis zu Kosten und Unterstützungsmöglichkeiten.
Wir beraten Sie gern.
KI-erstelltWas erwartet Sie?
Ein Zuhause zwischen eigenständig wohnen und verlässlicher Unterstützung – so selbstbestimmt wie möglich.
Zwei Wohngemeinschaften
Je zwölf Bewohnerinnen und Bewohner – im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss.
1-Zimmer-Apartments
Insgesamt 15 barrierefreie Apartments mit kompaktem Bad und ebenerdiger Dusche. Große, bodentiefe Fenster sorgen für viel Licht und frische Luft.
2-Zimmer-Apartments
Vier barrierefreie Apartments mit separatem Wohn- und Schlafbereich – ideal für Paare. Ebenfalls ausgestattet mit bodentiefen Fenstern und komfortablem Bad.
Gemeinschaftsbereiche auf jeder Etage
Liebevoll gestaltete Räume mit moderner Küche und gemütlichen Sitzbereichen. Hier entstehen Begegnung, Austausch und gemeinsame Momente im Alltag.
Terrasse zum Entspannen
Ein geschützter Außenbereich lädt zum Verweilen und Erholen ein.
Was macht diese Wohnform besonders?
Eine von der Wohngemeinschaft gewählte und angestellte Ansprechperson (Präsenzkraft) unterstützt den Alltag vor Ort. Sie hilft dabei, das Zusammenleben zu organisieren und übernimmt Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder kleinere organisatorische Dinge.
Welche Pflege oder Unterstützung Sie darüber hinaus benötigen, entscheiden Sie selbst. Sie wählen frei, welchen ambulanten Dienst Sie beauftragen.
Gleichzeitig sind Sie Teil einer Gemeinschaft: Menschen, die sich austauschen, sich gegenseitig unterstützen und den Alltag miteinander gestalten.
Voraussetzungen für den Einzug
Vorhandener Pflegegrad
Eine anerkannte Pflegebedürftigkeit ist Voraussetzung für das Wohnen in der Gemeinschaft.
Grundlegende Selbstständigkeit
Sie sind tagsüber stundenweise und nachts vollständig selbstständig – oder organisieren Unterstützung über einen ambulanten Pflegedienst.
Wunsch nach Gemeinschaft
Sie möchten nicht allein leben und freuen sich auf Austausch im Alltag.
Selbstbestimmtes Leben
Ihnen ist wichtig, Entscheidungen selbst zu treffen und den Alltag aktiv mitzugestalten.
Bereitschaft zur Mitwirkung
Sie wohnen gemeinsam mit anderen und tragen Entscheidungen innerhalb der Wohngemeinschaft mit.
Kosten und Unterstützung
Welche monatlichen Kosten kommen auf Sie zu?
In der Warnowallee 23a ist ein modernes, barrierefreies Wohnhaus entstanden – bereit für den Erstbezug. Ausgestattet mit Aufzug und sicherem Zugangssystem bietet es komfortables und sicheres Wohnen.
Neben klassischen Mietwohnungen gibt es hier auch Apartments in zwei ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
Diese Wohnform richtet sich an Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf, die eigenständig in Gemeinschaft leben möchten. Sie wohnen in einem gemeinsamen Haushalt und können Pflege? und Betreuungsleistungen flexibel beauftragen.
Als Mitglied der Wohngemeinschaft entscheiden Sie selbst, wie viel Privatsphäre Sie möchten und wie viel Gemeinschaft Ihnen guttut. Sie gestalten das Zusammenleben aktiv mit – so, wie es zu Ihnen passt.
Wohnkosten
Für Ihr Apartment zahlen Sie eine monatliche Pauschalmiete – ab 678 € 1-Zimmer-Apartment; ab 973 € 2-Zimmer-Apartment. Diese Miete umfasst bereits die Nutzung der möblierten Gemeinschaftsflächen, Betriebskosten sowie öffentliche Abgaben.
Kosten der Wohngemeinschaft
Bestimmte Leistungen organisiert die Wohngemeinschaft gemeinsam. Dazu gehören zum Beispiel:
- die Unterstützung durch die Präsenzkraft
- gemeinsam beauftragte Betreuungsleistungen, wie z. B. Lebensmittel und Verpflegung
Die dafür entstehenden Kosten werden unter den Bewohnerinnen und Bewohnern aufgeteilt. Nach aktueller, unverbindlicher Schätzung liegen diese bei etwa 700 Euro pro Person und Monat.
Individuelle Kosten
Zusätzlich tragen Sie persönliche Ausgaben, zum Beispiel für:
- Strom im eigenen Apartment
- Telefon und Internet
- Rundfunkbeitrag
- Notrufsystem
- Versicherungen
Pflegekosten
Die Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen übernimmt die Pflegekasse – je nach Pflegegrad und gewähltem Leistungsumfang ganz oder teilweise. Ein Eigenanteil kann anfallen.
Welche zusätzliche Unterstützung können Sie beantragen?
Neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es weitere finanzielle Hilfen, die Sie entlasten können:
Wohngruppenzuschlag
224 Euro monatlich für die Organisation des gemeinsamen Wohnens, z. B. für die Präsenzkraft. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.
Entlastungsbetrag
131 Euro monatlich (ab Pflegegrad 1) für Unterstützung im Alltag, zum Beispiel:
- Reinigung des Apartments
- Begleitung zu Terminen
- Unterstützung durch einen Pflegedienst
Wohngeld
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Wohngeld beantragen. Dabei wird die Pauschalmiete ohne Strom und Heizung berücksichtigt.
Pflegehilfsmittel
Auf ärztliche Verordnung können Hilfsmittelkosten für den Wohnraum übernommen werden, zum Beispiel Haltegriffe oder andere Alltagshilfen.
Gründungszuschuss
Für ambulant betreute Wohngemeinschaften kann eine Anschubfinanzierung nach Sozialgesetzbuch § 45e SGB XI beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über den Beirat der Wohngemeinschaft.